Lehrrettungswache

Lehrrettungswache

staatlich anerkannteLehrrettungswachegemäß §7 RettAssG

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seit 2002 ist unsere Einrichtung anerkannt durch die Regierung von Schwaben. Eine Lehrrettungswache ist eine Rettungswache, an der „Rettungsassistenten im Praktikum“ ihre zwölf Monate in Vollzeit („Jahrespraktikanten“), nebenberuflich ihre 1600 Stunden, davon mindestens 960 Stunden in der Notfallrettung mit mindestens 400 Notfalleinsätzen fahren können; dazu § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG):

„Rettungswachen sind für die praktische Ausbildung nach § 7 RettAssG als Lehrrettungswachen geeignet, wenn sie ganzjährig betrieben werden und nach dem Einsatzaufkommen, der personellen Besetzung sowie der sächlichen Ausstattung in der Lage sind, Praktikanten in allen für ihre Berufsausübung als Rettungsassistent wesentlichen/notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterweisen.“

 

Anforderungen an eine Lehrrettungswache:

  • das Einsatzaufkommen der Rettungswache soll mindestens 800 Notfalleinsätze im Jahr betragen
  • der Rettungsassistent im Praktikum muss die Möglichkeit haben, an mindestens 400 Notfalleinsätzen teilzunehmen
  • ein an der Rettungswache hauptberuflicher Rettungsassistent mit der Qualifikation „Lehrrettungsassistent“ muss bestimmt sein
  • mindestens ein Rettungswagen nach DIN EN 1789 ist an der Wache vorzuhalten
  • eine ärztliche Aufsicht muss bestimmt sein